Praktika haben sich in den letzten Jahren leider zu einer Geißel für AbsolventInnen entwickelt. Sie reihen sich an vorderster Front in all die schönen Instrumente des neuen, flexiblen Arbeitsmarktes wie Zeitarbeit, befristete Arbeitsverträge, Projektarbeit, freie Mitarbeit usw. ein. Schaut man aktuell in eine Jobbörse findet man für BerufseinsteigInnen 8 Jobausschreibungen und 290 Praktika – kein Wunder, dass jede und jeder von uns Mittzwanzigern-Mittdreißigern jemanden mit Uniabschluss kennt, die oder der „gerade ein Praktikum macht“. In unserer Generation scheint es vollkommen normal, gesellschaftlich akzeptiert, ja fast schon erwartet, sich nach Abschluss des Studiums erst einmal als PraktikantIn o.ä. zu verdingen. Und das zu Arbeitsbedingungen, die in keinem Verhältnis mehr zu den erwarteten Qualifikationen und Erfahrungen stehen. Diese sogenannten Praktika haben mit einem wirklich Praktikum, also einem Lernverhältnis, nicht mehr viel zu tun, für die AbsolventInnen bedeuten sie meist, unbezahlt die gleiche Arbeit zu tun, wie „normale“ Angestellte oder eine unbezahlte Probezeit vor der Probezeit zu absolvieren.

Der ehemalige Arbeitsminister Olaf Scholz hat das Problem des schwierigen Berufseinstiegs erkannt und in einer umfassenden Studie untersuchen lassen. Die Ergebnisse geben einen guten Einblick in die prekäre Berufseinstiegssituation vieler junger Menschen: 43% der BerufseinsteigInnen kommen erst auf Umwegen an ein normales Beschäftigungsverhältnis und müssen erst einmal ein oder mehrere Praktika absolvieren. Von diesen Praktika sind 51% (!) komplett unbezahlt und 12% unangemessen bezahlt. 49% der befragten Personen müssen trotz Vollzeitbeschäftigung finanziell unterstützt werden, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Und lediglich 22% werden nach Abschluss des Praktikums vom Unternehmen in ein normales Arbeitsverhältnis übernommen (Quelle für alle Angaben: „Was ist gute Arbeit? Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation“, BMAS-Forschungsbericht Nr. 375, Februar 2008).

Leider konnte Scholz seine Vorschläge zur Verbesserung der Berufseinstiegssituation von AbsolventInnen (gesetzliche Definition Praktikum, Verankerung des Vergütungsanspruches, Aufteilung der Beweislast in Fall einer Klage) aufgrund der Blockadehaltung des durch die CDU geführten Bundesbildungsministeriums nicht (mehr) umsetzen.

Nun, unter der CDU-FDP-Regierung wird sich die Lage für AbsolventInnen erst recht nicht verbessern. Denn Schwarz-Gelb erkennt die Problematik nicht und sieht keinen Handlungsbedarf. Vor der Bundestagswahl von fairwork e.V. befragt, kamen Aussagen wie „Auch wenn es gelegentlich zu Verwerfungen kommen mag, sind die Ängste im Zusammenhang mit einer durchaus wahrgenommenen Perspektivlosigkeit und einem drohenden sozialen Abstieg für Nachwuchsakademiker im wesentlichen unbegründet (…)“ und „Praktikanten sind bereits heute in Deutschland rechtlich gut vor Ausbeutung geschützt. Die bestehende Rechtslage sorgt für einen angemessenen Ausgleich zwischen Praktikanten und Betrieben. Daran wollen wir festhalten.“ Betrachtet man die Zahlen der BMAS-Studie, erkennt man – eine beispielhafte Verkennung der Lage.

Die permanente Ausbeutung von AbsolventInnen durch sogenannte Praktika muss endlich ein Ende finden. Praktika müssen wieder zu einem wirklichen Lernverhältnis werden, ihrer ehemaligen Funktion gerecht werden – nämlich das Reinschnuppern in Arbeitsabläufe und Kennen lernen von Unternehmen ermöglichen – und ausschließlich in der Ausbildungsphase liegen. Wer ein Studium oder eine Ausbildung erfolgreich absolviert hat, ist keinE PraktikantIn mehr und sollte auch nicht als solcheR angestellt und bezahlt werden.
Fairwork e.V. fordert daher eine gesetzliche Definition des Lernverhältnisses „Praktikum“, die klar macht, was ein Praktikum eigentlich ist und beinhalten muss und was eben nicht. Darüber hinaus fordern wir, das BerufseinsteigerInnen nur noch – im Idealfall – als normale ArbeitnehmerInnen oder in Berufseinstiegsprogrammen wie Traineeships/ Volontariate angestellt werden und ein angemessenes Gehalt für ihre Arbeit erhalten, was sich am durchschnittlichen Branchenlohn orientiert. Der moderne Arbeitsmarkt kennt ja, wie oben dargestellt, genug Instrumente, einen jungen Arbeitnehmenden kennen zu lernen, ohne sich als Unternehmen gleich fest binden zu müssen.
StudentInnen-Praktika sollten, mit Ausnahme der durch die Unis vorgeschriebenen Pflichtpraktika, auf drei Monate begrenzt und auch vergütet sein, um auch hier einer Ausbeutung vorzubeugen und zu verhindern, dass vormals normale Jobs durch Praktika ersetzt werden.
Die Arbeit von AbsolventInnen muss wieder etwas wert sein, gewertschätzt und angemessen entlohnt werden – dafür setzt sich fairwork e.V. ein.
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Bettina König, Vorstandsvorsitzende fairwork e.V., Interessenvertretung von AbsolventInnen für AbsolventInnen für einen fairen Berufseinstieg, www.fairwork-ev.de
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Videos zum Thema, u.a. auch mit Bettina König:
n-tv Ratgeber: Generation Praktikum

SPIEGEL TV: Ausgebeutet – Die „Generation Praktikum“ streikt

ARD-Ratgeber Recht: Generation Praktikum – Wenn Arbeitsverträge immer wieder befristet werden


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