Krisenzeiten sind die Zeit der Regierungen, der Expert*innen und der Macher*innen. So und so ähnlich lesen sich gerade viele Meinungen hinsichtlich der aktuellen politischen Weltlage. Einigkeit scheint jedoch darin zu bestehen, dass Krisenzeiten die Zeit der besonderen Umstände sind und Maßnahmen rechtfertigen, die unter anderen Umständen scheinbar undenkbar wären.

Die Corona-Pandemie hat sich in den letzten Monaten zu einer weltweiten Krise entwickelt und tatsächlich Maßnahmen nötig werden lassen, die das gesellschaftliche Leben fast gänzlich zum Erliegen gebracht haben. Ziel dieser Maßnahmen ist hierbei stets der bestmögliche Schutz des Einzelnen vor den Gefahren des Virus einerseits, und zugleich das Bestreben das „normale“ gesellschaftliche Leben möglichst aufrechtzuerhalten andererseits.

Es zeigte sich hierbei schnell, dass eine wirksame Eindämmung der Pandemie letztlich nur durch erhebliche Beschränkungen der individuellen Freiheitsrechte erreicht werden konnte. Dieser Befund stellt jedoch gerade Gesellschaften, deren Fundament eigentlich auf der individuellen Freiheit des Einzelnen beruht, vor erhebliche Herausforderungen. Umso wichtiger ist es nun, dass jede Grundrechtseinschränkung stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht und umfassend abgewogen wird. Zudem müssen sämtliche Maßnahmen auch weiterhin einer beständigen und kritischen Überprüfung unterliegen. Beispielsweise kann die Corona-Pandemie nicht als Vorwand verwendet werden, um das Asylrecht faktisch unbefristet auszusetzen, wie es derzeit auch in Deutschland im Ergebnis praktiziert wird. Dagegen völlig zurecht wurde die unfreiwillige Auswertung von Handydaten als zu schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte abgelehnt. Zukünftig müssen grundlegende Rechte, wie z.B. das Versammlungs- und Demonstrationsrecht stets im Einzelfall betrachtet und, wann immer verantwortungsvoll möglich, unter Auflagen zugelassen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen in sämtlichen Bundesländern möglichst einheitlich gelten und angewendet werden. Insoweit zeigt sich, dass Krisenzeiten letztlich die Zeit der gewählten Parlamente und der Demokratie sind. Denn ihnen obliegt es als gewählte Vertreter*innen nicht nur einen politischen, sondern spiegelbildlich auch einen gesellschaftlichen Konsens zu erzielen, der auch in Krisenzeiten eine Handlungsfähigkeit zulässt und zugleich die Rechte des Einzelnen bewahrt.

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